Allgemeine Geschäftsbedingungen
4 Elements Haustechnik
Inhaber: Ivan Zupetic
Waiblinger Straße 26
71394 Kernen im Remstal
Deutschland
Telefon: +49 176 81454129
E-Mail: iz@4-elements.info
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Zupetić Haustechnik „4 Elements“ (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der beauftragten Leistung zustande. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt bzw. Teilleistung verlangt werden. Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
5. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn sich die Leistung durch Umstände verzögert, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe, höhere Gewalt, Witterung, fehlende Mitwirkung des Kunden).
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der Arbeiten geschaffen sind (z. B. Zugang zu Räumen, Anschlüsse, behördliche
Genehmigungen). Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Arbeiten am Bauwerk gilt die Verjährungsfrist von 5 Jahren, für sonstige Werkleistungen 2 Jahre, jeweils ab Abnahme.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Bei Verbrauchern gilt der Wohnsitz des Kunden.